Der AWV unterstützt die schnellsten Gastronomen im Rahmen seines Abfallvermeidungsprogramms

Der AWV unterstützt die schnellsten Gastronomen im Rahmen seines Abfallvermeidungsprogramms

26.07.2021 von Emma Christa

Angebotspflicht für Mehrwegbehältnisse ab 2023

 

Nach dem Verkaufsverbot für Wegwerfartikel aus Kunststoff werden Restaurants und Lieferdienste ab 2023 dazu verpflichtet, Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern für Essen to go anzubieten. Der AWV unterstützt ab 01. August 2021 die ersten 50 Gastronomen bei der Anschaffung von Mehrwegbehältern mit jeweils 100 €. Der entsprechende Antrag befindet sich auf der Website unter Downloads.

 

Angebotspflicht von Mehrwegbehältnissen ab 2023

Essen to go freut sich heute einer großen Beliebtheit. In so gut wie jedem Restaurant kann man Essen auch zum Mitnehmen bestellen oder sogar liefern lassen. Das verursacht aber auch eine große Menge an Verpackungsmüll. Laut der Bundesregierung entstehen in Deutschland täglich 770 Tonnen Verpackungsmüll durch Einwegverpackungen für Essen to go.

Ab 2023 werden Caterer, Lieferdienste und Restaurants EU-weit dazu verpflichtet, Mehrwegbehälter als Alternative zu ihren Einwegbehältern anzubieten. Eine Ausnahmeregelung gibt es für kleinere Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten und einer Verkaufsfläche von höchstens 80 Quadratmetern. Bei der Mehrwegpflicht handelt es sich lediglich um eine Angebotspflicht, Einwegverpackungen dürfen weiterhin ausgegeben werden.

 

Mehrwegsysteme

Die Gastronomen können entweder selbst Mehrwegbehältnisse anschaffen, die die Kunden dann zurückgeben oder sie greifen auf ein bestehendes Mehrwegsystem zurück. Mittlerweile gibt es viele verschiedene Anbieter von Mehrwegsystemen. Die Behälter gibt es je nach Anbieter in verschiedenen Formen, für die der Kunde ein Pfand bezahlt. Die Behälter können anschließend bei allen teilnehmenden Gastronomien zurückgegeben werden. Der Gastronom zahlt einen bestimmten Betrag pro ausgegebenem Essen an den jeweiligen Anbieter. Andere Systeme arbeiten mit einer App. Der Kunde scannt die Barcodes der Behälter über die App, diese müssen dann innerhalb von 14-tagen zurückgegeben werden, sonst fallen Kosten an. Bei diesem System muss kein Pfand gezahlt werden.

 

Bezuschussung durch den AWV

Der AWV möchte Gastronomen bei der Abfallvermeidung bestärken und unterstützen. Die ersten 50 Antragsteller erhalten jeweils 100 €. Der Antrag steht auf der AWV-Website unter Downloads bereit. Anspruch auf die Bezuschussung haben alle Gastronomien, Kioske, Kantinen, etc. die Essen to go anbieten und in den Landkreisen Dillingen oder Donau-Ries ansässig sind. Bei der Antragstellung muss eine Rechnungskopie beiliegen.

 

Gemeinschaftsinitiative "Mehrweg statt Einweg"

Mehr Infos zu den Mehrwegsystemen (vorallem ReCircle) erhalten Sie auch bei der Gemeinschaftsinitiative "Mehrweg statt Einweg".

Ansprechpartner*in für den Landkreis Dillingen sind Roswitha Stöpfel (Tel. 09073/921988), Niklas Zöschinger (Tel. 0172/5707744) und Paul Kindler (Tel. 0176/22730013) sowie über die Mail-Adresse mehrweg-statt-einweg@t-online.de.

Ansprechpartnerin für den Landkreis Donau-Ries ist Christiane Kickum (Tel. 0906/789-700) oder per Mail an Christiane.kickum@donauwoerth.de

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