Der Kampf gegen Einwegkunststoffe - Änderungen ab dem 3. Juli

Der Kampf gegen Einwegkunststoffe - Änderungen ab dem 3. Juli

02.06.2021 von Emma Christa

Aktuelles aus der Politik

Was sich ab dem 3. Juli ändert und welche Änderungen noch kommen könnten

In letzter Zeit hat sich in der Politik viel in Bezug auf Wegwerfartikel aus Plastik entwickelt. Hier ein kurzer Überblick.

 

Verkaufsverbot für Wegwerfartikel aus Kunststoff

Nach dem Bundestag stimmte auch der Bundesrat am 6. November 2020 dem neuen Verkaufsverbot zu. Dieses soll am 3. Juli 2021 in Kraft treten und verbietet die Herstellung und Verbreitung von Einwegplastik EU-weit. Mit der Vereinbarung werden herkömmliche Kunststoff-Einwegprodukte aus fossilen Rohstoffen wie Rohöl verboten. Aber auch Wegwerfteller aus sogenannten Biokunststoffen sind vom Verbot betroffen.

Folgende Einwegprodukte aus Kunststoff dürfen demnach künftig nicht mehr verkauft werden: Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Luftballonstäbe und Essensbehälter aus Styropor oder Biokunststoffen.

Hintergrund
Das Verbot soll den steigenden Zahlen von Verpackungsmüll entgegenwirken. Ob der Kaffee im To-Go-Becher oder die Asia-Nudeln in der Styroporbox. Immer mehr Menschen konsumieren Essen und Trinken „to-go“ oder lassen sich dieses nach Hause liefern. Die Corona-Pandemie hat diesen Trend jüngst noch verstärkt. Das Problem hierbei: Oft werden diese Verpackungen nicht richtig entsorgt und landen in der Natur. Kunststoff ist ein sehr robustes Material, weshalb es sich auch einer großen Beliebtheit erfreut. Allerdings wird dieser Vorteil in der Natur zum Nachteil. Während organische Abfälle sich innerhalb kürzester Zeit von selbst zersetzen, ist dies bei Kunststoffen ein sehr langwieriger Prozess an dessen Ende meist Mikroplastik steht. Dieses gelangt in die Böden und das Wasser. Dadurch schaden wir nicht nur der Umwelt und den Tieren, sondern letztendlich auch uns selbst.

Kritik vom BUND
Rolf Buschmann, der Abfall-Experte beim BUND bezeichnet das Verbot von Einwegplastik als einen Schritt in die richtige Richtung. Laut ihm reicht das aber im Kampf gegen die Müllberge nicht aus. Seiner Meinung nach gibt es für die verbotenen Produkte bereits Alternativen, die allerdings ebenfalls meist Einwegprodukte sind. Ihm fehlen verbindliche Vorgaben zur Förderung von Mehrwegsystemen, um diese flächendeckend zu etablieren. Universelle Mehrwegsysteme in Form von Pfandboxen, –flaschen und –taschen sollten laut Buschmann zu einem bundesweiten Standard werden. Auch das Verbot von abbaubaren Kunststoffen geht ihm nicht zu weit, Verbraucherinnen und Verbraucher werden seiner Meinung nach über die vermeintliche Abbaubarkeit weiterhin getäuscht.

 

Warnhinweis für Wegwerfplastik – die Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung (EWKKennzV)

Vom Einweg-Plastik-Verbot nicht betroffen sind bestimmte Wegwerfartikel aus oder mit Kunststoff, wie z.B. Feuchttücher, Hygieneartikel, Zigaretten mit kunststoffhaltigen Filtern oder Wegwerfgetränkebecher. Diese müssen ab dem 03. Juni gekennzeichnet werden. Die entsprechende EWKKennzV wurde vom Bundeskabinett am 10. Februar 2021 beschlossen und setzt teile der EU Richtlinie 2019/904 in deutsches Recht um. Dieses bedarf noch der Zustimmung vom Bundestag.

Die Kennzeichnung soll darauf hinweisen, dass das Produkt Kunststoff enthält und welcher Entsorgungsweg zu vermeiden ist. Außerdem soll aufgeführt werden welche Umweltfolgen eine unsachgemäße Entsorgung mit sich bringt.

 

Ausblick – das ist geplant
  • 2022: Händler dürfen keine leichten Kunststofftragetaschen mehr ausgeben
  • 2022: bessere Kennzeichnung von Einweg- und Mehrwegflaschen zur Unterscheidung
  • 2022: Pfandpflicht auf alle Einweg PET-Flaschen (Ausnahme Milchgetränke)
  • 2023: Restaurants und Lieferdienste müssen Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern anbieten.
  • 2024: Pfandpflicht auch für PET-Flaschen mit Milchgetränken
  • 2024: Einweggetränkebehälter aus Kunststoff dürfen nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn ihre Kunststoffverschlüsse und –deckel für die gesamte Nutzungsphase fest mit den Behältern verbunden sind.
  • 2025: PET-Einwegflaschen müssen zu min. 25 % aus recyceltem Kunststoff bestehen

 

 

Quellen:

Bundesregierung: Einweg-Plastik wird verboten (17. Mai 2021)
Europäisches Parlament: Wegwerfprodukte aus Plastik: Parlament stimmt für Verbot ab 2021 (Pressemitteilung 27. März 2019)
BUND: Kommentar: Verbot von Einweg-Plastik reicht im Kampf gegen Müllberge nicht aus (24. Juni 2020)
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit: Verordnung über die Beschaffenheit und Kennzeichnung von bestimmten Einwegkunststoffprodukten (09.03.2021)

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