EU-Initiativen für nachhaltigere Elektrogeräte

EU-Initiativen für nachhaltigere Elektrogeräte

07.07.2021 von Emma Christa

Aktuelles aus der Politik

EU-Ökodesign-Richtlinie und Energielabel: Neuerungen ab März 2021

Bild: ASUE, Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V.

Neues Energielabel

Die Energieverbrauchskennzeichnungspflicht schreibt für verschiedene Geräte vor, dass der Energieverbrauch und die Energieeffizienzklasse mit einem sogenannten Energielabel gekennzeichnet werden müssen. Ab 2021 wird die alte Kennzeichnung schrittweise ersetzt. Grund für das neue Energielabel ist eine Inflation. In der Vergangenheit erfüllten immer mehr Geräte die Anforderungen der Effizienzklasse A. Daher wurden die Kennzeichnung zunächst um die Klassen A+, A++ und A+++ erweitert. Die neuen Energieeffizienzklassen reichen nun von A bis G, die Anforderungen wurden verschärft. So soll die höchste Klasse A vorerst nicht vergeben werden. Dies soll Hersteller dazu ermutigen, weiter an immer energieeffizienteren Produkten zu arbeiten.

Die Umstellung der Label erfolgt schrittweise. Im März 2021 erhalten zunächst Geschirrspüler, Waschmaschine, Wäschetrockner, Kühl- und Gefriergeräte, Weinlagerschränke und elektronische Displays (z.B. Fernseher) die neue Kennzeichnung. Im September 2021 sollen dann die Lichtquellen folgen. Andere Produktgruppen werden zu einem späteren Zeitpunkt umgestellt.

 

Neue Ökodesign-Regelungen

Die Ökodesign-Richtlinie der EU-Kommission regelt Mindestanforderungen an eine umweltverträgliche Produktgestaltung für energieverbrauchsrelevante Produkte, dem sogenannten Ökodesign. Die Kriterien hierfür werden in einzelnen Verordnungen für die unterschiedlichen Produktgruppen festgehalten. Die betroffenen Geräte dürfen nur dann auf den europäischen Markt gebracht werden, wenn diese Kriterien eingehalten werden.

Laut Pressemitteilung des Bundesministeriums für Umwelt hat sich die EU im Winter 2018/19 auf neue Ökodesign-Richtlinien für insgesamt zehn Produktgruppen geeinigt. Diese finden nach einer zweijährigen Übergangsfrist ab dem 01. März 2021 Anwendung. Hersteller müssen laut Mitteilung künftig Ersatzteile über einen bestimmten Zeitraum anbieten und die betreffenden Produkte so gestalten, dass Komponenten mit herkömmlichen Werkzeugen zerstörungsfrei auseinandergebaut werden können. Auch Reparaturinformationen müssen mitgeliefert werden.

Diese Regelungen der EU sorgen unter anderem dafür, dass Produkte eine längere Lebensdauer erreichen und besser repariert werden können. Für bestimmte Produktgruppen, wie bspw. Waschmaschinen, Geschirrspüler und Fernseher müssen Hersteller für einen Mindestzeitraum von 7 bis 10 Jahren Ersatzteile bereitstellen. Die Geräte werden somit umweltfreundlicher.

Die Regulierungen zum Ökodesign und dem Energielabel führen außerdem zu Energieeinsparungen. Die Europäische Kommission geht davon aus, dass bis 2030 EU-weite Energieeinsparungen von bis zu 167 TWh jährlich erzielt werden können. Diese Menge entspricht dem jährlichen Energieverbrauch von Dänemark. Dadurch könnten, laut Kommission, klimarelevante Emissionen um 46 Mio. t CO2-Äquivalent jährlich eingespart werden. Der verringerte Stromverbrauch macht sich auch im privaten Geldbeutel bemerkbar. 

 

Energie- und Ressourceneinsparung: Tipps für Verbraucher

Die Energieverbrauchskennzeichnungen soll Verbrauchern vor allem die Kaufentscheidung erleichtern, es gibt aber noch weitere Punkte die beachtet werden sollten.

So besteht z.B. die Gefahr eines sogenannten Rebound-Effektes. Wenn die Energieeffizienz gesteigert wird, lassen sich Kosten einsparen. Dies kann dazu führen, dass ein Produkt öfter verwendet wird und die Einsparung somit wieder zunichtegemacht wird. Auch die Nutzung von z.B. größeren TV-Bildschirmen wirkt kontraproduktiv gegenüber der Einsparung. Auch eine höhere Anzahl von elektrischen Geräten lässt den Energiebedarf wieder steigen. Um Energie einzusparen sollten Produkte bedarfsgerecht gekauft werden.

Damit Sie Produkte möglichst umweltverträglich und möglichst lange nutzen können, gibt es verschiedene Möglichkeiten. So können zum Beispiel Wasch- und Spülmaschinen zunächst vollständig befüllt werden und dann bei möglichst niedrigen Temperaturen eingeschaltet werden. Licht und Heizung ausschalten oder niedriger einstellen, wenn sie nicht benötigt werden. Geräte sollten möglichst lange genutzt werden. Im Ausnahmefall können neue energieeffizientere Produkte aber auch durchaus sinnvoll sein, wenn sie z.B. „stromfressende“ Altgeräte ersetzen und eine lange Lebensdauer haben.

Ist ein Gerät kaputt, sollte es nicht sofort entsorgt, sondern zunächst repariert werden. Die neuen Ökodesign-Anforderungen erleichtern dies. Ist ein Gerät am Ende seiner Lebensdauerangekommen, ist eine fachgerechte Entsorgung gefragt. So können negative Umweltauswirkungen vermieden und durch das Recycling Ressourcen eingespart werden. Elektrogeräte bitte beim Händler oder am Recyclinghof (kostenlos) abgeben.

 

 

Quellen:

Umwelt Dialog: Energieeffizienz-Label: Platz 1 bleibt frei (22.02.2021)
Umweltbundesamt: Ökodesign Energielabel – Überblick für Verbraucher*innen über die Ökodesign-Anforderungen und das Energielabel (Februar 2021)
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit: Reparieren statt Wegschmeißen (25.02.2021)
ASUE Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V. : Neues EU-Energielabel ab 2025 (2020)

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